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Griechenland-Rettung eine rechtswidrige Maßnahme?

September 08, 2010

Da Griechenland im April diesen Jahres zum 3. Mal innerhalb von 12 Monaten die Höhe seines Staatsdefizits nach oben korrigiert hat, entstanden am Kapitalmarkt im Bereich der Staatsanleihen massive Verwerfungen. Wegen der befürchteten weitreichenden Folgen einer Refinanzierungskrise Griechenlands für den gesamten Euro-Raum wurde im Rahmen einer koordinierten Aktion von den Mitgliedstaaten, der Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalem Währungsfond beschlossen, bilaterale Kredite von bis zu 80 Milliarden Euro an Griechenland zu vergeben. Von diesem Kreditvolumen sollen bis zu 22,4 Milliarden Euro von der Bundesrepublik Deutschland getragen werden. Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat am 7. Mai 2010 dem "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik" (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz) zugestimmt.

Die Professoren Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider und Joachim Starbatty, die bereits 1998 gegen Gesetz zur Einführung des Euro geklagt hatten, zogen auch gegen das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vor das Bundesverfassungsgericht.

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